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Keine eidgenössische Volksabstimmung am 18. Mai 2025
Bern, 15.01.2025 – Der Bundesrat hat entschieden, auf die Durchführung einer eidgenössischen Volksabstimmung am 18. Mai 2025 zu verzichten.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Januar 2025 beschlossen, den Abstimmungstermin vom 18. Mai 2025 nicht zu nutzen. Gegenwärtig liegt nur der Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024 über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften (BBl 2025 17) zur Abstimmung vor. Die Abstimmung über diese Verfassungsänderung soll erst dann angesetzt werden, wenn feststeht, ob auch über das inhaltlich und formell mit ihr verbundene Bundesgesetz vom 20. Dezember 2024 über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung abgestimmt werden muss. Die Referendumsfrist für das Bundesgesetz läuft bis am 19. April 2025.
Der nächstmögliche Termin für eine eidgenössische Volksabstimmung ist der 28. September 2025. Welche Vorlagen gegebenenfalls an diesem Datum zur Abstimmung gelangen, wird der Bundesrat zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.
Die SVP-Lotzwil wünscht allen frohe Ostern!
